Memorandum von Prof. W. Gontarski an die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika in Warschau_Unmenschliche Behandlung durch die derzeitigen Behörden Polens  

Systemische Verletzungen der Konventionsgarantien (EMRK) und vergleichbarer Standards am Beispiel meines Falles — des Prof. Waldemar Gontarski, Rechtsanwalt — darunter der Versuch, mich durch unmenschliche Behandlung in Haft zu falschen Aussagen in der Sache „Fonds der Gerechtigkeit“ zu veranlassen, sowie Versuche einer unrechtmäßigen Festnahme nach Aufhebung der Untersuchungshaft, bei unterlassener Beweissicherung trotz meiner formellen Anzeigen — Bitte um Dokumentation der identifizierten „Red Flags“ und um Unterstützung durch die USA (Art. 3, 5, 6, 8 und 18 EMRK; Anwaltsgeheimnis).

Dieses Memorandum betrifft Maßnahmen, die gegen mich als ehemaligen Bevollmächtigten der Republik Polen vor dem Gerichtshof der Europäischen Union und als berufstätigen Rechtsanwalt ergriffen wurden. Diese Maßnahmen umfassten: (i) Verletzungen meiner körperlichen Unversehrtheit während einer nahezu sechzehnmonatigen Untersuchungshaft, einschließlich Übergriffen in einem Raum mit Einwegspiegel; (ii) die wiederholte Verabreichung unzulässiger „chemischer Mittel“ an mich als Inhaftierten unmittelbar vor Vernehmungen; (iii) die Ausübung psychischen Drucks durch Abfangen meiner Telefongespräche mit dem Verteidiger und die Sicherstellung von Korrespondenz, die dem Anwaltsgeheimnis unterliegt; (iv) die Unterlassung der Sicherung von Beweismitteln trotz meiner formellen Strafanzeigen; sowie (v) Versuche einer rechtswidrigen erneuten Festnahme nach Aufhebung der Untersuchungshaft, darunter zwei Versuche während der Ausübung meiner anwaltlichen Tätigkeit. In Verbindung mit einer siebentägigen Speicherung von Überwachungsaufnahmen ohne „Auto‑Hold“-Sicherung, einer verfestigten Verwaltungspraxis der Überwachung telefonischer Kontakte (Audio‑Monitoring) und der Sicherstellung von Einschreiben an den Verteidiger sowie der instrumentellen Nutzung der Untersuchungshaft in Form der sogenannten „Ermittlungshaft“ („extraction detention“), führen diese Praktiken — nach den Maßstäben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte — zu Verletzungen der Art. 3, 5, 6, 8 und 18 EMRK, wie ich auf der Webseite Gontarski.eu näher ausgeführt habe. Nach der Aufhebung der Untersuchungshaft kam es zu zwei Versuchen, mich während der Ausübung meiner anwaltlichen Tätigkeit festzunehmen; dies stellt eine Form der Einschüchterung durch die Behörden dar, die ich öffentlich auf der Webseite Gontarski.eu dargestellt habe.

Nach oben scrollen